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Ondatra zibethicus (Linnaeus, 1766) / Bisam (Sachsen)

Synonyme


Ondatra zibethica, Bisambiber, Castor zibethicus L., Moschusratte, Zwergbiber, Mus zibethicus GMELIN, Ondatra zibethica LINK, Fiber zibethicus CUVIER, Myocastor zibethicus, Biberratte, Zibetratte, Sumpfkaninchen, Mussascus, Ondatra americana

Rechtlicher Schutz und Rote Liste


Rote Liste Deutschland:nb
Rote Liste Sachsen:nb

Bildautor: D. Menke (2004), United States Fish and Wildlife Service, public domain, URL: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bisamratte_auf_Strand.jpg

Allgemeine Arteninformationen


Kennzeichen

Fell dunkelbraun bis schwarz, an den Seiten heller, Unterwolle schiefergrau, Kopf-Rumpflänge ca. 35 cm, Schwanzlänge ca. 22 cm, Schwanz seitlich abgeflacht, etwa dreimal so hoch wie breit, fast nackt, Gewicht 0,8-1,8 kg (max. 2,3 kg), kein ausgeprägter Geschlechtsdimorphismus, Kopf relativ spitz und schmal, Schwimmhäute nur am Zehengrund vorhanden, an den Zehen der Hinterfüße seitlich dichte Borstensäume (Schwimmborsten); Der Bisam kann mit anderen im oder am Wasser lebenden Nagern verwechselt werden. Schermäuse und Wanderratten sind erheblich kleiner, adulte Nutrias und Biber sind wesentlich größer als der Bisam. Beim schwimmenden Bisam sind die seitlichen Ruderbewegungen des Schwanzes oft zu erkennen; Verwechslungen mit schwimmenden Wanderratten, amerikanischem Nerz (Mink), aber auch mit dem Fischotter können vorkommen.

Biologie und Ökologie

Lebensweise: guter Schwimmer und Taucher, sehr scheu, taucht bei Beunruhigung sofort weg, nacht- und dämmerungsaktiv, wenn durch Menschen ungestört oft auch tagaktiv, im Sommer häufig auf der Burg beim Sonnenbaden und Trocknen des Fells zu beobachten;
Lebenserwartung: ca. 3 Jahre;
Nahrungsspektrum: Nahrung überwiegend pflanzlich, bevorzugt weiße Sprossknospen aller Pflanzen sowie Wasserpflanzen mit saftigen Wurzelstöcken (z. B. Rohr- und Igelkolben), Wurzeln, Gräser, grüne Getreidepflanzen, auch Goldrute, Giersch, Knöterich u. ä., Gemüse, Obst, Weidenzweige und -rinde, vor allem im Winter und Frühjahr auch Muscheln und Krebse;
Territorialverhalten: Anlage von Bauen und Schilfburgen im Ufer- und Flachwasserbereich, wenn keine Erdbauten möglich, dann Anlage 0,5-2 m hoher Burgen aus Röhricht u. a. Pflanzenmaterial (Burg stumpf kegelförmig, Grundfläche kreisrund bis elliptisch, Röhren beginnen unter Wasserspiegel, an höchster Stelle liegt der Kessel), Burgen werden je nach Größe mehrere Jahre bewohnt, während der Fortpflanzungszeit Kämpfe bei Reviergründung, Abgrenzung (Kotplätze der Männchen, Moschussekret) und Verteidigung von Revieren (paarweise), Reviergrößen ca. 3.000-5.000 m2 (in einem Fall ist eine Reviergröße von 12.400 m2 belegt), keine Revierüberschneidungen, Aktionsraum erstreckt sich über die Reviergrenzen hinaus, keine Aggressionen innerhalb des Aktionsraumes;
Populationsdichte: 1-2 Paare pro ha (max. 50-60 Individuen pro ha), in Sachsen an geeigneten Fließgewässern Siedlungsdichte von 1-5 Individuen pro Flusskilometer. Überschwemmungen und sehr niedrige Wasserstände haben starken negativen Einfluss auf den Bestand. Pflanzenverfügbarkeit im Winter ist für dauerhafte Besiedlung entscheidend, Uferverbau und anhaltende Bekämpfung (wahrscheinlich auch Minkprädation) führen zu Rückgang; auch Erschließung neuer Lebensräume durch verbesserte Wasserqualität. Regional und über die Jahre hinweg auffallend starke Bestandsschwankungen, abhängig u. a. von Feinddichte, klimatischen Bedingungen und eventuell auch den Befall mit dem Fuchsbandwurm.

Überregionale Verbreitung

Herkunftsgebiet: Fast ganz Nordamerika zwischen Ost- und Westküste;
Aktuelle Verbreitung in Europa: Verbreitet in Mittel-, West- und Nordosteuropa, in Skandinavien bisher nur in Finnland vorkommend. Der mediterrane Raum ist noch weitgehend bisamfrei, seit den 1930er Jahren in Großbritannien ausgerottet.
Aktuelle Verbreitung in Deutschland: In allen Bundesländern flächendeckend verbreitet und auch auf den meisten Inseln der Nordseeküste vorkommend. Für Fehmarn liegen keine Nachweise vor.

Prüfung und Erfassung


Verantwortlichkeit

Allgemeine Verantwortlichkeit

Untersuchungsstandards

Für diese Art sind derzeit keine Untersuchungsstandards vorhanden. Die bisher erbrachten Nachweise sind nicht abgesichert, d. h. keine Unterscheidung zwischen Hinweis (z. B. Sichtbeobachtung) und echtem Nachweis (dokumentierter Totfund). Statistiken über Bisamfänge sind nicht aussagekräftig, da zeitlich und räumlich unterschiedliche Maßnahmeintensität, diese liefern lediglich Präsenznachweise (für Sachsen existieren keine öffentlichen Statistiken zur Bisambekämpfung).
Das FFH-Monitoring des Bibers über systematische Suche entlang von Gewässerufern nach Bauen, Spuren und Fraßspuren (Fraßreste, Pflanzenteile schwimmen oft auf der Wasseroberfläche, da Bisamratten meist nur die basalen Teile der Stengel und Blätter von Pflanzen fressen) könnte mit einem entsprechenden Bisam-Monitoring kombiniert werden.

Sonstige Arten-Attribute

  • Invasive gebietsfremde Art der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 inkl. aller Ergänzungen
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017
  • Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung für gebietsfremde Wirbeltiere (BfN-Skripten 409)

Vorkommen


Status Etablierung

Neobiota, etabliert

Nachweisabsicherung

Ja

Langfristiger Bestandstrend

mäßiger Rückgang

Kurzfristiger Bestandstrend

gleichbleibend

Bestand

Aktuelle Verbreitung in Sachsen: in Sachsen in allen Naturräumen an nahezu allen geeigneten fließenden und stehenden Gewässern in Abhängigkeit vom Wasserstand vorkommend, geeignete Geländemorphologie und verfügbare Nahrung fehlt lediglich in gewässerarmen Gegenden (Teile der Muskauer und Düben-Dahlener Heide, des Mittelsächsischen Lößhügellandes und der Großenhainer Pflege)
Nachweise für 451 MTBQ in Sachsen im Jahr 2009 (73,6 % Rasterfrequenz). Lücken in der Verbreitungskarte im Gebiet des östlichen Mittelsachsen werden darauf zurückgeführt, dass es dort seit längerem keine Bisamfänger mehr gibt, die einen Großteil der Nachweise erbracht haben (Hauer 2009).

Verbreitung und Einbürgerung

Einbürgerungszeit: 1905 in Europa erste Aussetzung von fünf Tieren (zur Jagd und Pelzgewinnung) in Böhmen südwestlich von Prag; Anfang des 20. Jh. Einwanderung in Sachsen, nach 1905 vom Raum Prag aus rasante Ausbreitung in ganz Europa; später kamen lediglich noch einige Farmflüchtlinge hinzu. Erste Einwanderungen nach Sachsen vermutlich über die Elbe, Beobachtungen: 1914 in Hinterhermsdorf (Sebnitz), 1915 bei Niedergrund (Dolní Žleb), 1921 in Pirna, 1917 erste Nachweise in Crottendorf und Grumbach (Jöhstadt) im Erzgebirge, weitere Ausbreitung zunächst westlich, ab 1924 auch östlich der Elbe entlang der größeren Flüsse; um 1930 ganz Sachsen mit lokal starken Häufungen besiedelt, nach 1945 bis heute insgesamt abnehmender Trend in der Besiedlung in Sachsen;
Einbürgerungsgrad in Sachsen:
Vollständig
Einbürgerungsweise: Absichtlich (Aussetzungen, Gefangenschaftsflüchtlinge)

Vorkommenskarte

Vorkommenskarte

Phänologie


Phänogramm

Phänogramm

Erläuterung Phänologie

Optimale Erfassungszeit: zur Wander- und Fortpflanzungszeit von März bis September
Überwinterung: auch im Winter aktiv, kein Winterschlaf
Geburt der Jungen: Tragzeit 30 Tage, zwei Würfe (max. drei) pro Jahr mit jeweils 4-9 Jungen, Weibchen aus den ersten Würfen können sich noch im selben Jahr fortpflanzen, aber mit geringerer Wurfgröße (durchschnittlich 5,2 Jungtiere pro Wurf), eine Fortpflanzung ist auch über die Wintermonate bei günstigen klimatischen Verhältnissen möglich;
Jungenaufzucht: Jungtiere nackt und blind, mit 14-18 Tagen dichtes, seidiges Nestlingsfell, mit vier Wochen graublaues Jugendkleid, mit vier Monaten Alterskleid, Weibchen mit 5 Monaten geschlechtsreif
Wanderung: ca. 2/3 der Population bleibt i. d. R. ortstreu, ein knappes Drittel wandert bis 5 km und 1/17 bis 15 km vom ehemaligen Revier ab, Emigration durch innerartliche Konkurrenz um Winterbaue und Nahrung, meist wandern Jungtiere ab, linienförmige Struktur von Fließgewässern begünstigt Ausbreitung, Hauptwanderzeiten im Frühjahr und Herbst; Ausbreitung nicht stetig, sondern abhängig von Siedlungsdichte in Sprüngen;

Lebensraum


  • im Herkunftsgebiet: • Feuchtgebiete, bevorzugt wasserpflanzenreiche größere Teiche und Seen • auch an den gezeitenbeeinflussten Salzsümpfen der Atlantikküste
  • Lebensraum im Herkunftsgebiet: Feuchtgebiete, bevorzugt größere Teiche und Seen mit starker Wasserpflanzenproduktion und strömungsarmen Uferzonen, auch an den gezeitenbeeinflussten Salzsümpfen der Atlantikküste;
    Lebensraum in Sachsen: Identisch mit Lebensraum im Herkunftsgebiet; menschliche Siedlungen werden nicht gemieden, besiedelt werden jegliche Gewässer (Gräben und Bäche bis zu großen Flüssen, Teiche bis zu Talsperren) mit wenig schwankendem Wasserstand, die die Anlage von Bauen oder Schilfburgen im Uferbereich erlauben und auch im Winter Pflanzennahrung bieten; im Tiefland (lehmigeres, grabfähiges Ufersubstrat) dichtere Besiedlung als in den Mittelgebirgen (gröberes Ufersubstrat, stärkere Strömung, weniger Nahrung)

Habitatkomplexe

  • Feuchtgrünland, Staudenfluren
  • Fließgewässer, Quellen
  • Moore
  • Stillgewässer inkl. Ufer

Habitatkomplexe Reproduktion

  • Feuchtgrünland, Staudenfluren
  • Fließgewässer, Quellen
  • Moore
  • Stillgewässer inkl. Ufer

Ökologische Charakterisierung

  • Ufer

Höhenstufen

  • collin
  • hochmontan
  • montan
  • planar

Management


Beurteilung

Naturschutzfachliche Beurteilung: Bisame verändern ihr Umfeld mitunter sehr nachhaltig. Sie reißen beispielsweise in den Wintermonaten um ihre Burg Wurzeln aus, fressen diese und dünnen so die Vegetation aus. Einerseits führt eine Reduzierung von Röhrichtbeständen zur Beeinträchtigung schilfbrütender Vogelarten, andererseits entstehen in dichten Schilfrohr- und Schachtelhalmbeständen durch die Fraßtätigkeit des Bisams auch freie Wasserflächen, die von Wasservögeln genutzt werden. In Finnland wurden negative Auswirkungen auf Wirbellose durch die mit der Grabtätigkeit verbundenen Veränderungen von Habitatstrukturen nachgewiesen. Durch die Einführung des Bisams konnte zum Teil eine Verminderung der Populationen von Teichmuscheln, Flusskrebsen und indirekt auch von Bitterlingen festgestellt werden. Ein negativer Einfluss auf streng geschützte Arten wie die Flussperlmuschel und die Bachmuschel (in Sachsen bereits ausgestorben) sowie die Malermuschel (nationale Verantwortlichkeit) ist zu vermuten. Bisame werden häufig von einer großen Anzahl von Parasiten befallen (Läuse, Milben, Bandwürmer u. a. von Katzen, Hunden, Mardern, Füchsen), eine Übertragung in die Wildtierpopulation ist denkbar. In Europa ist eine Konkurrenz mit Schermaus, Wanderratte, Biber und Nutria möglich; natürliche Feinde sind Hecht, Rotfuchs, (Wolf?), Mink, Fischotter, Uhu, (Iltis und Hermelin fraglich).

Wirtschaftliche Beurteilung: Durch Grabetätigkeit und Anlage umfangreicher Erdbauten Destabilisierungen von Dämmen, Deichen und Verkehrswegen mit teilweisen Einstürzen, dadurch auch Begünstigung von Überflutungen, bei gehäuftem Auftreten größere Fraßschäden an ufernahen landwirtschaftlichen Kulturen möglich; Bisame werden in Deutschland derzeit nicht in Farmen und nur noch vereinzelt in Zoos gehalten, Erlöse aus einer Nutzung der Pelze (Pelzpreis derzeit bei 15 € für bereits gegerbte Felle) könnten für die Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden.

Negative gesundheitliche Auswirkungen: Zwischenwirt des auch für Menschen gefährlichen Fuchsbandwurmes;

Wissensdefizite in Sachsen: Genauere Verbreitung, Reviergrößen und Bestandsgrößen (Populationsdichten) in Sachsen? (Seitdem die amtliche Bisambekämpfung eingestellt wurde, lässt sich das Ausbreitungsgeschehen nur lückenhaft ermitteln.) Gibt es im sächsischen Verbreitungsgebiet belegbare negative ökologische/ökonomische Einflüsse und wie groß sind diese? Welche Methoden eignen sich am besten für Monitoring und Populationsregulation? Sind lokale Maßnahmen zur Populationsregulation effizient?

Erfassungsdefizite und Kartierbedarf: Wünschenswert wäre flächendeckendes Monitoring inklusive Dokumentation der sicheren Nachweise und Erfolgskontrolle bei Managementmaßnahmen, die Integration der Vorkommensinformationen in die Zentrale Artdatenbank sind wichtig, damit auch die Naturschutzverwaltung über entsprechende Informationen verfügt.

Fazit für Sachsen: Aus naturschutzfachlichen Gründen wird der Handlungsbedarf gegenüber der Art in Sachsen jedoch als gering oder nicht vorhanden eingeschätzt. Eine Überprüfung dieser Beurteilung ist angeraten (s. o.).

Management

Präventive Maßnahmen: Eingegrabene Zäune zur Abwehr grabender bzw. bauender Tiere zum Schutz vor Schäden an Kulturpflanzen, Flussufern und Dükern; Verbot von Fütterungen in Siedlungsgebieten, keine Bisamhaltung in der Nähe von Schutzgebieten bzw. sensiblen Gebieten (z. B. Inseln, Teichgebiete), bei Bisamhaltungen Garantie der Gehegesicherheit mit behördlicher Überprüfung, Vorgaben einhalten: Anzeigepflicht für die Haltung von Pelztieren (§ 11 TierSchG), keine Erteilung von Genehmigungen für das Ausbringen von gebietsfremden Arten in die freie Natur (§ 40 BNatSchG)
Empfehlungen: In Bezug auf Haltungsvorgaben sollten ein Besitz- und Vermarktungsverbot erwogen werden. Eine erweiterte Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung ist anzustreben.

Bekämpfungsstrategien: Eine regelmäßige Bekämpfung reduziert die Bestände lediglich, großflächige/ regionale Ausrottungen sind kaum möglich; Der Bisam ist keine jagdbare Art; für die Durchführung von Maßnahmen ist eine entsprechende Rechtsgrundlage erforderlich; Das Fangen und Töten von Wirbeltieren, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, ist nach § 4 (1) BArtSchV verboten. Nach § 4 (2) 2 BArtSchV ist es gestattet, Bisame ohne Genehmigung zu bekämpfen, soweit dies zum Schutz gegen Hochwasser oder zur Abwehr von land- oder fischerei- oder sonstiger erheblicher gemeinwirtschaftlicher Schäden erforderlich ist. In Sachsen an wasserbaulichen Einrichtungen Einsatz meist amtlicher Bisamfänger zur Verhinderung von Schäden;
• Bejagung durch Abschuss an Land unter Beachtung des Biberschutzes, Abschuss in Sachsen nur nach sicherer Bestimmung der Tiere, siehe „Kennzeichen“, da Verwechslungsgefahr mit dem Biber (streng geschützte Art) besteht;
• Bejagung durch Lebendfang mit (abgedunkelten Draht-) Kastenfallen, Größe 25 x 25 x 100 cm, Beköderung mit Äpfeln, Fallenkontrollen zweimal täglich (Nichtzielarten müssen freigelassen werden); Zeitraum der Bejagung: Frühjahr bis Herbst günstig, Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass sich das Tier nicht verletzen kann (§ 13 Abs. 1 TierSchG), für Fangperioden und Auswahl der Fallenstandorte möglichst Störungen von Brutvögeln vermeiden, der Erfolg der Maßnahmen ist u. a. abhängig von einer systematischen, kontinuierlichen und langfristigen Durchführung (s. o.);
• Ein winterliches Ablassen von Teichen kann sich negativ auf den Bisambestand auswirken;

Weitere Managementmaßnahmen: Förderung einheimischer Feinde wie Fuchs, (Wolf?), Fischotter und Uhu

Nicht zu empfehlende Maßnahmen: Beachtung des Verbots von Totschlagfallen in Sachsen (§ 19 SächsJagdVO); Giftköder, auch auf Flößen angebracht, wirken/fangen nicht selektiv

Handlungsbedarf: In Sachsen wird bezüglich der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes Handlungsbedarf für ein Management in zahlreichen Einzelfällen gesehen. Voraussetzung für die Handlungsentscheidung sollte eine auf die konkrete Teilpopulation bezogene Prüfung sein, ob
- problematisches bzw. invasives Verhalten belegbar oder begründbar ist und
- Maßnahmen mit Aussicht auf Erfolg und mit verhältnismäßigem Mittelaufwand vorhanden/bekannt sind.

Für das Management von Neobiota in Sachsen beachten Sie auch die offiziellen Seiten des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL): http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/34835.htm ; insbesondere auch die Arbeitshilfen: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/34838.htm

Zentrales Medium für die Sammlung von Artdaten in der Naturschutzverwaltung des Freistaates Sachsen ist die Zentrale Artdatenbank beim LfULG: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8048.htm;
Aktuelle Übersichtskarten der Verbreitung von Arten in Sachsen können unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida

Weitere Informationen

Zentrale Artdatenbank am LfULG (Daten stehen den Naturschutzbehörden direkt zur Verfügung)
Bemerkung: Ein einheitliches Monitoring mit gesicherten Nachweisen ist die Voraussetzung für lokale Eingriffsmaßnahmen. Eine länderübergreifende, langfristige, planmäßige und behördlich gelenkte Kontrolle auch außerhalb von wasserwirtschaftlichen und fischereilich genutzten Anlagen ist erforderlich, um Populationsdichten zu erfassen und durch Maßnahmen möglichst niedrig zu halten. Voraussetzung für die Handlungsentscheidung sollte eine auf die konkrete Teilpopulation bezogene Einschätzung sein, inwieweit eine erhebliche Gefährdung für lokale Populationen natürlich vorkommender, geschützter Arten belegbar oder begründbar ist. Entsprechende Kontrollmaßnahmen sollten insbesondere im Umfeld sensibler Gebiete dauerhaft etabliert werden. Die Durchführung der Maßnahmen kann nur durch geschultes Fachpersonal erfolgen, um Störungen geschützter Arten zu minimieren.

Handlungsbedarf Neobiotamanagement

Handlungsbedarf Neobiotamanagement

Handlungsbedarf für ein Management in zahlreichen Einzelfällen vorhanden

Sonstiges


Literatur

Sachsen:
Hauer, S., Ansorge, H. & Zöphel, U. (2009): Atlas der Säugetiere Sachsens. Landesamt für Umwelt und Geologie, Dresden, 416 S.
LfULG – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2014): Bisam / Ondatra zibethicus (Linnaeus, 1766) – Verbreitungskarte, Stand 13.01.2015.
Wilhelm, Schmiedel, Schmidt, Scheibner, Roth (2012): Neobiota und deren Invasionspotenzial im Zusammenhang mit dem Klimawandel, sowie wirtschaftlichen Prozessen – Grundlagen für Handlungskonzepte. Schriftenreihe des LfULG 37, 42 S.
www.umwelt.sachsen.de (2013): Bibermanagement in der Dübener Heide – Sächsischer Teil. In: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/natur/Biberbroschuere_2013_ENDFASSUNG.pdf , 23.01.2015.
www.umwelt.sachsen.de (2014): Arbeitshilfe zur artspezifischen Abschätzung des Handlungsbedarfs gegenüber Neobiota – Stand 25.04.14. In: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/34838.htm , 23.01.2015.

Weiterführende Literatur: 
Akkermann, R. 81975): Verhalten und Populationsdynamik des Bisams (Ondatra zibethicus) an einem nordwestdeutschen Verlandungssee III. Zeitschrift für Angewandte Zoologie 62, S. 281-338.
Allgöwer, R. (2005): Bisamratte (Bisam) Ondatra zibethicus (Linnaeus, 1766). – In: Braun, M. & Dieterlen, F. (Hrsg.): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Band 2. – Ulmer, Stuttgart, S. 342-349.
BfN (Bundesamt für Naturschutz) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70, S.386.
Borkenhagen, P. (2011): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins. Husum Druck- und Verlagsgesellschaft, Husum, 664 S.
DVWK – Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (1997): Merkblätter 247/1997 Bisam, Biber, Nutria – Erkennungsmerkmale und Lebensweisen, Gestaltung und Sicherung gefährdeter Ufer, Deiche und Dämme. Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Bonn, 63 S.
EEA (EUROPEAN ENVIRONMENT AGENCY) (2012): The impacts of invasive alien species in Europe-EEA Technical report No 16/2012. European Environment Agency, Copenhagen, 114 S.
Geiter, O.; Homma, S.; Kinzelbach, R. (Hrsg.) (2002): Bestandsaufnahme und Bewertung von Neozoen in Deutschland. – Untersuchung der Wirkung von Biologie und Genetik ausgewählter Neozoen auf Ökosysteme und Vergleich mit den potenziellen Effekten gentechnisch veränderter Organismen Forschungsbericht 296 89 901/01. Texte des Umweltbundesamtes 25/02. Umweltbundesamt, Berlin, 52 S. 
Genovesi, P. (2009): Ondatra zibethicus (Linnaeus), Muskrat (Muridae, Mammalia). In: Drake, J.A. (Ed.): Handbook of alien species in Europe. Springer, Knoxville, S. 366-366.
Heidecke, D. & Seide, P. (1989): Bisamratte. In: Stubbe, M. (Hrsg.): Buch der Hege – Haarwild, Band 1. Deutscher Landwirtschaftsverlag, Berlin, S. 640-666.
Hoffmann, M. (1958): Die Bisamratte. Monographie. Geest & Portig, Leipzig, 43 S.
Kerschner, T. & Mayer, G. (1965): Die Einwanderung der Bisamratte in den Großraum von Linz und ihre weitere Ausbreitung in Oberösterreich. Naturkundliches Jahrbuch der Stadt Linz 11, S. 335-350.
Kowarik, I. (Hrsg.) (2003): Biologische Invasionen. Ulmer, Stuttgart, 492 S.
Kreis Wesel (2015): Einregulierung von Exemplaren der Arten Bisam und Nutria. In: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/bisam-und-nutria/#download , 16.03.2015.
LWK NdS (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) (2012): Jahresbericht 2012 über das Auftreten und die Bekämpfung des Bisams in Niedersachsen. Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg, 20 S.
Lubinski, F. (2009): Der Bisam (Ondatra zibethicus, L. 1766 ) – eine invasive Art ohne nennenswerte Auswirkungen auf Ökosysteme in Europa? Bachelorarbeit, Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt, TU München.
Mitchell-Jones, A.J., Amori, G., Bogdanowicz, W., Krystufek, B., Reijnders, P.J.H., Spitzenberger, F., Stubbe, M., Thissen, J.M.B., Vohralik, V. & Zima, J. (1999): Atlas of European mammals. Academic Press, London, 484 S.
Nummi, P., Väänänen, V.-M. & Malinen, J. (2006): Alien grazing: indirect effects of muskrats on invertebrates. Biological invasions 8 (5), S.993-999.
Neuhoff, D. (2014): Die aktuelle Verbreitung, mögliche Auswirkungen sowie Management der Neozoen Bisamratte (Ondatra zibethicus) und Nutria (Myocastor coypus) in Deutschland mit internationalem Einblick. Bachelorarbeit, Professur für Forstzoologie, TU Dresden, Tharandt.
Pietsch, M. (1982): Ondatra zibethicus Linnaeus, 1766 – Bisamratte, Bisam. In: Niethammer, J. & Krapp, F. (Hrsg.): Handbuch der Säugetiere Europas, Band 2/1. Rodentia II. (Cricetidae, Arvicolidae, Zapodidae, Spalacidae, Hystricidae, Capromyidae). Akademische Verlagsgesellschaft, Wiesbaden, S. 177-192.
Scheibner, C., Roth, M., Nehring, S., Schmiedel, D., Wilhelm, E. & Winter, S. (2015): Management-Handbuch zum Umgang mit gebietsfremden Arten in Deutschland. Band 2: Wirbellose Tiere und Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 141/2. Bonn - Bad Godesberg, Landwirtschaftsverlag .

Links:
Birnbaum, C. (2013): NOBANIS (North European and Baltic Network on Invasive Alien Species) - Invasive Alien Species Fact Sheet - Ondatra zibethicus. In: http://www.nobanis.org/files/factsheets/Ondatra_zibethicus_final.pdf 
neobiota.naturschutzinformationen-nrw.de (2015): Bisam (Ondatra zibethicus). In: http://neobiota.naturschutzinformationen-nrw.de/site/nav3/ArtInfo.aspx?ART=Tiere&ID=b7c92c57-a1f4-4c21-9296-e2b52bf6a41b , abgerufen am 10.03.2015. 
Genovesi, P. (2006): DAISIE (Delivering Alien Invasive Species Inventories for Europe) - Species Fact Sheet - Ondatra zibethicus: In: http://www.europe-aliens.org/pdf/Ondatra_zibethicus.pdf  
www.nutria-info.com (2015): Unterschied Nutria, Biber und Bisam. In: http://www.nutria-info.com/unterschied-nutria-biber-bisam/ , abgerufen am 09.03.2015.
www.lwk-niedersachsen.de (2014): Jahresbericht 2013 über das Auftreten und die Bekämpfung des Bisams in Niedersachsen. In: http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/462/article/5612.html , abgerufen am 11.03.2015.
www.tierschutzbund.de (2015): Pelztierfarmen in Deutschland. In: http://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/artenschutz/jagd-auf-wildtiere/pelz/pelztierfarmen-in-deutschland.html , abgerufen am 16.03.2015
www.zootierliste.de (2015): Bisamratte - Ondatra zibethicus. In: http://www.zootierliste.de/?klasse=1&ordnung=113&familie=11336&art=21103034 , abgerufen am 13.03.2015.

Bearbeitungsstand und Bearbeiter des Artensteckbriefes

Offizieller Artensteckbrief des LfULG; Stand: 27.03.2015; Erstbearbeitung: Norman Döring, Torsten Adam; Überarbeitung: Cornelia Scheibner (TU Dresden/Forstzoologie)
Hinweise und Änderungsvorschläge bitte an: ulrich.zoephel@smul.sachsen.de
Legende zum Artensteckbrief unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/22872.htm;
Informationen zur Artengruppe für Sachsen: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/23239.htm
Informationen zu Neobiota: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/34835.htm