Vespa velutina Lepeletier, 1836 / Asiatische Hornisse

Allgemeine Arteninformationen


Kennzeichen

Die Königin erreicht eine Körperlänge von etwa 3 cm, Arbeiterinnen werden etwa 2-4 cm lang. Die in Europa auftretende Unterart nigrithorax hat eine schwarze Grundfärbung und eine goldene Behaarung. Der Kopf ist schwarz oder dunkelbraun, nur vorne ist er orange. Zwischen erstem und zweitem Segment des Hinterleibs eine feine weißliche bis gelbe Binde. Das dritte Segment trägt eine schmale, das vierte eine breite gelborange Binde, das fünfte und sechste Segment sind braun.

Biologie und Ökologie

Die Nistplätze der Asiatischen Hornisse befinden sich meist im Freien, häufig in Bäumen in einer Höhe von bis zu 10 m. Ihre Nester haben eine elliptische Form und können eine Höhe von 60-100 cm, mit einem Durchmesser von 50-80 cm erreichen. Der Nesteingang befindet sich charakteristisch an der Nestseite, mit Ausnahme von jungen Nestern. Zum Höhepunkte der Volksendwicklung im Frühherbst, zählt ein Volk etwa 1000-2000 Individuen.
Nahrungspektrum: Hornissen sind Allesfresser, sie ernähren sich von Baumsäften, Nektar, Fallobst oder anderem „Süßem“. Zudem fressen sie noch andere eiweißreiche Insekten, welche auch an die Larven verfüttert werden.
Lebenserwartung Hornissen haben einen kurzen Lebenszyklus. Die Lebenserwartung einer Arbeiterin liegt bei bis zu 4 Wochen und die der Königin beträgt 1 Jahr.
Territorialverhalten: Die Tiere verhindern durch aggressives Territorialverhalten, dass sich andere Wespen oder Hornissennester im Umkreis etablieren können.
Lebensraum: In Wälder oder ruderale und urbane Standorten

Überregionale Verbreitung

Herkunftsgebiet: Ost- Südostasien
Aktuelle Verbreitung in Europa: Ausbreitung im südlichen und westlichen Europa
Aktuelle Verbreitung in Deutschland: Unbeständige Verbreitung in Deutschland

Prüfung und Erfassung


Sonstige Arten-Attribute

  • Invasive gebietsfremde Art der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 inkl. aller Ergänzungen
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017
  • Art. 16 EU-VO frühe Phase der Invasion (melde- und beseitigungspflichtige Art)
  • Warnliste invasiver Tiere und Pflanzen (BfN-Skripten 331)