Artenschutzrechtlicher Schutzstatus: | SG (streng geschützt) |
FFH: | FFH-IV (Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie (1992)) |
Rote Liste Deutschland: | * (derzeit keine Gefährdung) |
günstig
Wochenstubenquartiere: - Zählungen adulter Tiere beim Ausflug - Ende Mai - Anfang Juni, Parallelzählungen bei bekannten Quartierkomplexen - Quartiersuche durch Gebäudekontrollen und durch Beobachtungen von Einflügen in der Morgendämmerung Jagdgebiete und Flugwege: - akustisch gut nachweisbar, Begehungen mit Ultraschalldetektor im Rahmen von Untersuchungen des Gesamtartenspektrums eines Gebietes, Rufaufzeichnungen zeitgedehnt oder in Echtzeit für anschließende Analyse der Sonagramme, Sicherung der Rufbelege - mindestens 6-8 Begehungen im Zeitraum Ende April bis Anfang September, Begehungsdauer je nach Gebietsgröße mindestens 3 Stunden bis ganznächtlich - langfristige bzw. regelmäßige ganznächtliche stationäre akustische Aufzeichnungen, z.B. an potenziellen Leitstrukturen - spezielle Untersuchungsanforderungen für Planungen von Windenergieanlagen (6 Begehungen während des Frühjahrszuges, 7 Begehungen in der Wochenstubenzeit, 10 Begehungen während des Herbstzuges sowie langfristige bzw. regelmäßige ganznächtliche stationäre akustische Aufzeichnungen) -Netzfänge zur Feststellung des Reproduktionsstatus
Indigene, Ureinheimische (Reproduktion)
Daten ungenügend
Abnahme, Ausmaß unbekannt
- mehr als 100 bekannte Wochenstubenkolonien mit meist 20 – 200 Weibchen - wenige bekannte Winterquartiere, in denen in der Regel einzelne Tiere überwintern - aktuelle Nachweise auf 255 MTBQ
- in Sachsen weit verbreitet und in allen Naturräumen mit Ausnahme der höheren Berglagen anzutreffen - Wochenstubennachweise vor allem im Tief- und Hügelland - als Überwinterungsgebiet ist besonders die an Felsspalten reiche Sächsische Schweiz von Bedeutung