Columba oenas Linnaeus, 1758 / Hohltaube

Rechtlicher Schutz und Rote Liste


Artenschutzrechtlicher Schutzstatus:BG (besonders geschützt)
Rote Liste Deutschland:* (derzeit keine Gefährdung)
Rote Liste Sachsen:* (derzeit keine Gefährdung)

Allgemeine Arteninformationen


Taxonomie

Die europäischen Populationen gehören der Nominatform Columba oenas oenas an. Die Unterart C. o. yarkandensis besiedelt ein disjunktes Areal im zentralasiatischen Bergland.

Kennzeichen

Kompakt gebaute, kurzschwänzige Taube, die in ihrer Größe und Gestalt stark an eine Straßentaube erinnert. Das Gefieder ist überwiegend blaugrau mit einem grünlich und rötlich schimmernden Halsfleck. Im Bereich der Armflügel zwei kurze schwarze Bänder. Wildfarbige Straßentauben, d.h. Tiere, die in ihrer Färbung der Stammart Felsentaube entsprechen, können mit Hohltauben verwechselt werden. Meist haben die Straßentauben aber einen weißen Bürzel anstatt eines grauen Rückens, weiße statt graue Unterflügel und deutlich längere Flügelbinden.

Der Gesang ist eine meist lang anhaltende, eintönige Folge zweisilbiger Rufe, die auf der zweiten Silbe betont werden. Während des Balzfluges klatschen Hohltauben gelegentlich mit den Flügeln.

Biologie und Ökologie

Als einzige heimische Taubenart brütet die Hohltaube überwiegend in Baumhöhlen und ist damit eng an alte Baumbestände gebunden. Im Küstenraum existieren lokal auch Brutkolonien in baumfreien Gebieten, insbesondere den Düneninseln, in denen die Tauben in Kaninchenbauen brüten. Regional werden Felshöhlen als Brutplätze genutzt, z. B. im Elbsandsteingebirge. Auch können alte Obstbäume oder Nistkastenreviere in jüngeren Baumbeständen besiedelt werden. Da Hohltauben ihre Nahrung häufig im Offenland suchen, werden strukturreiche Wald-Offenland-Gebiete bevorzugt und große, geschlossene Wälder häufig nur randlich besiedelt. Außerhalb der Brutzeit halten sich Hohltauben häufig im Agrarland auf und sind dort oft mit anderen Taubenarten vergesellschaftet. Die Nahrung besteht überwiegend aus Vegetabilien, wie Früchten und Samen krautiger Pflanzen, Blättern, Beeren, Eicheln, Bucheckern und Koniferensamen, seltener auch aus kleinen Wirbellosen (Bauer et al. 2005).

Hohltauben sind in Deutschland Kurzstrecken- oder Teilzieher, auch in Sachsen nehmen Winterbeobachtungen seit den 1990er Jahren zu (Steffens et al. 2014). Die Hauptüberwinterungsgebiete liegen in SW-Frankreich (Baierlein et al. 2014).

Das Nest wird in Baumhöhlen, Nistkästen, seltener in Fels- oder Erdhöhlen und nur ausnahmsweise in Höhlen an Gebäuden angelegt. Wie die meisten Tauben legen Hohltauben meist zwei Eier. Die Brutdauer beträgt 16-18 Tage, die Nestlingszeit 20-26 Tage. Häufig kommt es zu 3, teilweise auch 4 Jahresbruten, die verschachtelt sein können und damit die Ermittlung des tatsächlichen Brutbestandes erschweren.

Die Hohltaube siedelt bevorzugt kolonieartig und kann dann auch eine lange Brutorttradition entwickeln. Neu begründete Nistkastenreviere werden vor allem dann angenommen, wenn sich traditionelle Brutplätze im unmittelbaren räumlichen Bezug befinden oder das Gebiet zumindest attraktive ältere Baumbestände aufweist.

Überregionale Verbreitung

Das Areal erstreckt sich von Nordwestafrika bis ins südliche Fennoskandinavien sowie nach West-Sibirien und Kleinasien bis ans Kaspische Meer. Die Unterart C. o. yarkandensis besiedelt ein separates Areal im zentralasiatischen Bergland. Für den Erhalt der Nominatform besitzt Europa eine erhöhte Verantwortung, da das Areal auf Europa konzentriert ist

Erhaltungszustand


Erhaltungszustand

günstig

Hinweise Erhaltungszustand

Die gutachterliche Einstufung erfolgt aufgrund des aktuell positiven Bestandstrends. Die Art ist in Sachsen gegenwärtig ungefährdet.

Jagd- und Fischereirecht


Jagdrecht, ohne Jagdzeit

Prüfung und Erfassung


Verantwortlichkeit (Sachsen)

Anteil Sachsen am deutschen Brutbestand: 3,0 %

Hinweise für Artenschutzprüfung

  • Vogelart mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung
  • Gemeindegebiet als Bezugsraum für die lokale Population bei artenschutzrechtlichen Prüfung

Betrachtungsschwerpunkt Artenschutzprüfung

Brutvogelaspekt

Untersuchungsstandards

Methodik, Wertungsgrenzen und Zeitraum der Brutvogelerfassung gemäß Südbeck et al. (2005).

Erfassung rufender und balzfliegender Männchen durch mehrmalige Begehung im Zeitraum Anfang März bis Anfang Mai. Bruten können vor allem durch die Beobachtung fütternder Altvögel nachgewiesen werden. Optimale Tageszeit zur Erfassung sind die frühen Morgenstunden bis etwa 4 Stunden nach Sonnenaufgang. Bei bekannten Niststätten in Nistkästen oder Baumhöhlen empfiehlt sich eine direkte Kontrolle, da sich vor allem einzeln brütende Paare sehr unauffällig verhalten.

Während der langen, bis in den August reichenden Brutzeit sind auch saisonal später im Jahr Brutnachweise möglich. Die Erhebung der Bestandszahlen erfolgt aber in der Regel während der Erstbruten, um Erfassungsfehler durch Brutplatzwechsel zu vermeiden.

Sonstige Arten-Attribute

  • Vogelart in den SPA-Standarddatenbögen (alt)

Vorkommen


Status Etablierung

Indigene, Ureinheimische (Reproduktion)

Status Vögel

Brutvogel

Nachweisabsicherung

Nein

Langfristiger Bestandstrend

gleichbleibend

Kurzfristiger Bestandstrend

deutliche Zunahme

Bestand

Deutliche Bestandsrückgänge in den 1950er bis 1970er Jahren sind gegenwärtig überwiegend wieder ausgeglichen, so dass die Hohltaube in Sachsen eine weit verbreitete, mittelhäufige Brutvogelart ist. Die Vorkommensdichte in Sachsen ist jedoch sehr unterschiedlich, in waldarmen Regionen der Gefildezone, der Bergbaufolgelandschaften und der Ballungszentren bestehen größere Verbreitungslücken. Verbreitungsschwerpunkte bilden Wälder mit Altbuchenvorkommen.

Brutbestand in Sachsen (nach Steffens et al. 2013):

1978-1982: 500-1.000 BP (Brutvogelkartierung 1)
1993-1996: 1.500-3.000 BP (Brutvogelkartierung 2)
2004-2007: 2.000-3.500 BP (Brutvogelkartierung 3) 

2016: 2000-3500 (Expertenschätzung) 

Vorkommenskarte

Vorkommenskarte

Naturraumkarte

Naturraumkarte

Phänologie


Phänogramm

Phänogramm

Erläuterung Phänologie

Die Reviere werden in Sachsen ab Januar, meist aber im Februar/März besetzt. Infolge der langen Brutzeit können nichtflügge Jungvögel bis in den Oktober in den Höhlen anwesend sein.

Lebensraum


Fortpflanzungsstätten:

Fortpflanzungsstätten in Sachsen bilden Altbaumbestände mit natürlichen Höhlen oder großen Spechthöhlen (Schwarzspecht) oder Felsen mit entsprechenden Höhlungen. Häufig werden hochstämmige Buchenalthölzer oder solitäre Altbuchen(-gruppen), daneben aber auch andere alte Laubwälder, Parks, Flurgehölze oder alte Kiefernwälder besiedelt. Ersatzweise brüten Hohltauben auch in Nistkästen. Als Fortpflanzungsstätte sind jeweils die besiedelten Baumgruppen (also nicht nur der eigentliche Höhlenbaum) bzw. Felswände aufzufassen.

Ruhestätten:

Hohltauben ruhen und schlafen überwiegend in größeren Bäumen. Während der Brutzeit schlafen nur brütende bzw. hudernde Weibchen und Jungvögel in den Bruthöhlen. Eine Abgrenzung ist schwierig, während der Brutzeit sollte der besiedelte Baumbestand als Ruhestätte aufgefasst werden. Außerhalb der Brutzeit bilden Hohltauben Schwärme (häufig mit Ringeltauben vergesellschaftet). Als Schlafplätze werden Gehölzgruppen genutzt, wobei geeignete Schlafplätze über Jahre immer wieder aufgesucht werden können.

Hinweise zur Abgrenzung von Populationen:

Betrachtungsmaßstab unterhalb der Ebene Landkreis, in der Regel Waldgebiet, besiedelter Altholzbestand im Siedlungsraum

Habitatkomplexe

  • Äcker und Sonderkulturen
  • Bergbaubiotope
  • Gehölze, Baumbestand
  • Wälder

Habitatkomplexe Reproduktion

  • Gehölze, Baumbestand
  • Wälder

Ökologische Charakterisierung

  • Laubwald, Laubmischwald
  • Offene Landschaft besonderer Struktur
  • Wald besonderer Struktur
  • Wald und waldähnliche Gehölze

Höhenstufen

  • collin
  • montan
  • planar

Management


Beurteilung

Die Hohltaube ist in ihrem Brutbestand aktuell in Sachsen nicht gefährdet. Regional bestehen aber Brutplatzdefizite durch fehlende höhlenreiche Altbaumbestände. Eine zukünftige Verschlechterung des Erhaltungszustandes kann nicht ausgeschlossen werden, wenn es aufgrund der bestehenden Alterslücke der Buchenbestände in den Wäldern zu einer Reduzierung des Nistplatzangebotes kommt.

Management

Schutz durch allgemeinen Schutz der Lebensräume. Die zweifellos wichtigste Schutzmaßnahme ist der Erhalt und die Entwicklung von höhlenreichen Altholzbeständen, insbesondere von Rotbuchen und Eichen. Die Entwicklung höhlenreicher Altholzbestände stützt auch einige weitere Arten insbesondere des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (z. B. Schwarzspecht, Raufußkauz). Infolge der jahrzehntelangen Reduktion des Buchenanbaus auf Forstflächen besteht aktuell eine Alterslücke, die dazu führen kann, dass in forstlich bewirtschafteten Beständen ausreichend dimensionierte Bäume für die Höhlenanlage durch Schwarzspechte fehlen. Diese Situation kann nur durch den langfristigen Erhalt höhlenreicher Altholzinseln entschärft werden. Die bestehenden Empfehlungen zum Management von Buchenwald-Lebensraumtypen im Rahmen der FFH-Managementplanungen sind dafür allein nicht ausreichend. Der Verlust von Brutplätzen infolge von Baumfällungen kann teilweise durch Ausbringung und langfristige Betreuung von Nistkästen kompensiert werden, wenn ein besiedlungsfähiger Baumbestand verbleibt. Dazu sind die künstlichen Nisthilfen jedoch mindestens eine Brutsaison vor den Baumfällungen anzubringen, damit die Brutplatztradition nicht unterbrochen wird. Zur Verbesserung der Nahrungsflächen tragen die Reduzierung der Anwendung von Agrochemikalien sowie eine verlängerte Standzeit von Stoppeläckern bei.

Zentrales Medium für die Sammlung von Artdaten in der Naturschutzverwaltung des Freistaates Sachsen ist die Zentrale Artdatenbank beim LfULG: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8048.htm;

Aktuelle Übersichtskarten der Verbreitung von Arten in Sachsen können unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida

Gefährdungen


Gefährdungsursachen sind:

  • Entnahme von Brutbäumen im Rahmen von forstlichen Maßnahmen oder Fällung aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht
  • Einsatz von Umweltgiften im Wald und toxischen Beizmittel in der Landwirtschaft
  • Verknappung des Brutplatzangebotes infolge der bestehenden Alterslücke in den Buchenbestockungen (vgl. Steffens & Hiebsch 1990)
  • Vergrämungseffekte von Windkraftanlagen im Wald bzw. in Wald-Offenland-Komplexen
  • Jagd auf dem Zug und in den Überwinterungsgebieten

Sonstiges


Literatur

Baierlein, F.; Dierschke, J.; Dierschke, V. ; Salewski, V.; Geiter, O.; Hüppop, K.; Köppen, U. & Fiedler, W. (2014): Atlas des Vogelzugs. Ringfunde deutscher Brut- und Gastvögel. – Aula-Verlag Wiebelsheim: 567 S.

Bauer, H.-G., Bezzel, E. & Fiedler, W. (Hrsg.) (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Band 1: Nonpasseriformes – Nichtsperlingsvögel. – AULA-Verlag Wiebelsheim: 808 S.

Fünfstück, H.-J., Ebert, A., Weiß, I. (2010): Taschenlexikon der Vögel Deutschlands. - Quelle & Meyer Verlag Wiebelsheim: 685 S.

Möckel, R. (1988): Die Hohltaube. Die Neue Brehm-Bücherei Bd. 590. – A. Ziemsen Verlag, Wittenberg Lutherstadt: 199 S.

Steffens, R. & Hiebsch, H. (1990): Problemorientierte Auswertung ausgewählter Waldfondsdaten der Naturschutzgebiete (NSG) Sachsens. Naturschutzarbeit in Sachsen 32: 39-44

Steffens, R., D. Saemann & K. Grössler (1998 ): Die Vogelwelt Sachsen. – Gustav Fischer Verlag, Jena-Stuttgart-Lübeck-Ulm: 530 S.

Steffens, R., Nachtigall, W., Rau, S., Trapp, H. & Ulbricht, J. (2013): Brutvögel in Sachsen. – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden: 656 S.

Stickroth, H. (2005): Brutvögel (Aves). - In: Günther, A., Nigmann, U., Achtziger, R. & Gruttke, H. (Bearb.) (2005): Analyse der Gefährdungsursachen von planungsrelevanten Tiergruppen in Deutschland. - Naturschutz und Biodiversität 21: 113-175

Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T. S., Schröder, K. & Sudfeldt, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und des Dachverbandes der Deutschen Avifaunisten DDA (Hrsg.) – Mugler Druck-Service, Hohenstein-Ernstthal: 790 S.

Südbeck, P.; Bauer, H.-G.; Boschert, M.; Boye, P. & Knief, W. (2007): Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): 159-227

Urs N. Glutz von Blotzheim (Hrsg.): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Mit einem Lexikon ornithologischer Fachbegriffe von Ralf Wassmann. Vogelzug-Verlag, Wiebelsheim 2004, ISBN 3-923527-00-4 (CD-ROM für Windows, MacOS, Unix usw., als PDF-Datei: 15.718 Buchseiten mit 3200 Abbildungen).

Bearbeitungsstand und Bearbeiter des Artensteckbriefes

Stand: 02.02.2022

Erstbearbeitung: 12.11.2015; Bearbeiter: Dr. André Günther und Marko Olias (Naturschutzinstitut Freiberg)
Anpassung an die Arbeitshilfen für artenschutzrechtliche Bewertungen im Dezember 2021 und Januar 2022

Die Artensteckbriefe werden bei Bedarf fortlaufend aktualisiert.

Legende zum Artensteckbrief unter: https://www.natur.sachsen.de/artensteckbriefe-21889.html

Der Artensteckbrief ist Bestandteil der Arbeitshilfen für artenschutzrechtliche Bewertungen: https://www.natur.sachsen.de/arbeitshilfen-artenschutz-20609.html

Informationen zur Artengruppe für Sachsen: https://www.natur.sachsen.de/vogel-21259.html

Hinweise und Änderungsvorschläge zum Artensteckbrief bitte an:
Heiner.Blischke@smekul.sachsen.de